Neues,
Interessantes
& Lesenswertes

Räume für gewerbliche Vermietung bereitstellen

Wer sich selbstständig machen möchte und geeignete Räumlichkeiten sucht, der kann diese in Inseraten der Tageszeitung oder dem Internet finden. Private Personen, aber auch Makler bieten diese an.

Wer sich beruflich verändern möchte und den Weg in die Selbstständigkeit wagt, der benötigt neben Hilfen von verschiedenen Ämtern auch geeignete Räumlichkeiten. Möchte man verschiedene Produkte herstellen, so werden unterschiedliche Maschinen und ausreichender Platz benötigt. In manchen Firmen stehen Werkhallen leer, die zur Miete angeboten werden. Kann man als Subunternehmer der Firma seine Tätigkeit aufnehmen, dann ist in den meisten Fällen nicht mit den üblichen Anfangsschwierigkeiten zu rechnen. Die Aufträge werden durch die große Firma erteilt und die fertigen Produkte auch abgenommen. In diesem Fall kann der Vertrag über die gewerbliche Vermietung, gleich bei Unterzeichnung, auf mehrere Jahre festgelegt werden. In anderen Fällen sollte die Laufzeit eines Mietvertrags, der gewerblich genutzt wird, nur für kurze Zeiten abgeschlossen werden.

Möchte man seine Selbstständigkeit durch die Eröffnung eines Ladenlokals ausüben, dann sind Verträge, die eine Dauer von mehreren Jahren ausweisen, sehr genau zu überdenken. Jeder, der sich mit einem Ladenlokal selbstständig machen möchte, hat seine Vorstellungen, was er den Kunden anbieten möchte. Werden die Waren von den Kunden angenommen, dann können alle anfallenden Ausgaben beglichen werden. Wird das Ladenlokal aber gemieden oder es kaufen zu wenige Kunden ein, dann können die veranschlagte Miete und die Nebenkosten nicht bezahlt werden. Der Eigentümer des Ladenlokals besteht aber auf seine Miete und der Besitzer des Geschäfts bekommt die ersten Schwierigkeiten. Er kann keine weiteren Waren einkaufen und verliert so weitere Kunden. Oft führt dieser Kreislauf darauf hinaus, dass eine Geschäftsinsolvenz angemeldet und das Geschäft geschlossen werden muss.

Um ein neues Warensortiment in das Geschäft zu bringen und Kunden anzuziehen, dafür fehlt dem Ladeninhaber das Geld. Er könnte der Insolvenz nur entkommen, wenn er einen geeigneten Nachmieter für die Räumlichkeiten findet. Hierfür könnte er eine Anzeige im Internet oder einer Zeitung aufgeben. Aber auch im Großhandel könnte an der Informationstafel ein Aushang angebracht werden. Hat sich ein potenzieller Nachfolger gefunden, dann muss dieser dem Hauseigentümer vorgestellt werden. Dieser allein kann bestimmen, ob er den bisherigen Pächter aus dem Vertrag entlässt und mit dem neuen einen Vertrag eingeht. Lässt sich der Immobilieneigentümer nur auf einen Nachmietervertrag ein, dann sollte man die Insolvenz vorziehen. Das hat auch seinen Grund, denn bei solch einem Vertrag bleibt man selbst der Hauptmieter. Das bedeutet, dass alle Forderungen an die eigene Person gerichtet werden. Kann der Nachfolger seinen monatlichen Auflagen nicht nachkommen, dann verlangt der Eigentümer das Geld vom Hauptmieter. Obwohl keinerlei Einkommen aus der Immobilie gezogen werden können, da diese ja untervermietet wurde, hat man einen rechtsgültigen Vertrag unterzeichnet, der bindend ist. So können sich Ämter, Stromanbieter und alle anderen Menschen mit Geldforderungen an den Hauptpächter wenden. Mit der Einreichung der Insolenz beim Amtsgericht werden alle Forderungen eingefroren. Der eingesetzte Insolvenzverwalter stellt die tatsächlichen Außenstände fest und setzt sich mit den Gläubigern in Verbindung. Er legt fest, welche Gläubiger in welcher Höhe und Reihenfolge beglichen werden müssen.

15.02.2011
0