Muster Hausordnung verschafft sichere Grundlage
Bei jeder Gemeinschaft müssen Regeln eingehalten werden, damit das Zusammenleben funktioniert. Dies gilt sowohl im privaten Kreis bei Partnerschaften als auch bei Häusern mit mehreren Parteien.
In einer Familie oder Partnerschaft müssen dabei nicht unbedingt schriftliche Regeln aufgestellt werden. In Häusern, die von mehreren Parteien bewohnt werden, ist dies aber sehr sinnvoll, da man sich nicht ständig in großer Runde trifft, um Fragen klären zu können. Meistens gibt es bei Eigentumswohnungen nur ein oder zwei Mal pro Jahr eine Versammlung der Eigentümer, bei Mietwohnungen ist das eher die Ausnahme als die Regel.
Aus diesem Grund sind alle zu beachtenden Regelungen festgelegt und werden für alle Bewohner sichtbar ausgehängt. Diese Regeln gelten dabei aber nicht nur für die Bewohner, sondern auch für deren Besucher. Dies bezieht sich insbesondere auf eine mögliche Lärmbelästigung, die jeder im Haus vermeiden sollte. Eventuell ist einem selber gar nicht bewusst, dass das Verhalten für andere eine Belästigung darstellt. Durch entsprechende Vorgabe von Ruhezeiten kann dafür Sorge getragen werden, dass in dem Haus zu bestimmten Zeiten ein gewisser Lärmpegel nicht überschritten wird.
Eine wichtige Festlegung ist auch die Nutzung der Gemeinschaftsräume, da nicht alle Bewohner eines Hauses gleichzeitig zum Beispiel den Waschkeller nutzen können. Hier müssen klare Regeln getroffen werden, die dann auch von allen einzuhalten sind. Abweichungen sind sicherlich möglich, erfordern aber eine Absprache untereinander und nicht eine einseitige Änderung. Gleiches gilt für Änderungen solcher Regelungen durch den Vermieter. Sind die Regelungen Bestandteil des Mietvertrages, bedarf eine Änderung der Zustimmung der Mieter. Auch dürfen die Regelungen dem Mieter keine zusätzlichen Aufgaben aufbürden, die nicht bereits im Mietvertrag festgelegt sind. Eine regelmäßige Reinigung des Treppenhauses durch den Mieter muss also bereits im Mietvertrag Erwähnung finden, und die genaue Festlegung kann dann über eine zusätzliche Regelung erfolgen.
Für die gesamte Regelung des Zusammenlebens der Mieter im Haus gibt es gesetzliche Vorgaben als auch Grundsatzurteile, die Gesetzescharakter haben. An diese sollte sich der Vermieter bei der Erstellung halten und nur das festlegen, was erforderlich ist.
29.06.2010