Mit EC-Karten bequem und entspannt einkaufen gehen
Wer über ein eigenes Bankkonto verfügt, der hat in der Regel auch eine eigene Debitkarte, mit der er beispielsweise am Geldautomaten Geld abheben oder in Geschäften bargeldlos bezahlen kann.
Vor allem wer große und teure Einkäufe tätigen will, ist froh, wenn er nicht allzu viel Bargeld mitnehmen muss, sondern seine Einkäufe mit EC-Karten tätigen kann. Und auch im Ausland ist es meist sicherer, auf das so genannte „electronic cash“ System zu setzen und potentielle Diebe nicht durch das Mitführen großer Bargeldsummen zu ermutigen. In Deutschland besitzen deswegen wohl die meisten Menschen mit einem Girokonto auch eine so genannte Debitkarte, mit der das elektronische Bezahlen problemlos möglich ist. Ausgegeben werden die entsprechenden Karten in Deutschland ausschließlich von den verschiedenen Kreditinstituten. Um mit einer solchen Karte bezahlen zu können, reicht entweder eine persönliche Unterschrift auf dem Kassenbon oder die Eingabe einer persönlichen PIN-Nummer, die zur Verifizierung des Käufers dient. Die Abkürzung „EC“ für „electronic cash“ wurde übrigens ursprünglich vom Begriff „Eurocheque“ übernommen, einem früher üblichen, europaweit gültigen System, bei dem mit einem Scheck bezahlt wurde.
Um die Sicherheit beim elektronischen Bezahlen zu gewährleisten, erhält jeder Kunde eine persönliche PIN-Nummer, über die er sich an einem Kartenterminal identifizieren kann. Darüber hinaus müssen sämtliche Geräte, die im Handel für die Abwicklung von EC-Zahlungen zum Einsatz kommen, vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA), einer gemeinsamen Einrichtung deutscher Kreditinstitute, zertifiziert werden. Erst wenn diese Zertifizierung vorliegt, dürfen die Geräte auch eingesetzt werden. Während des Bezahlvorgangs wird die verwendete Karte von einer speziellen Software geprüft. Dabei wird unter anderem untersucht, ob die Karte nicht gesperrt ist, die angegebene PIN gültig ist und der eingegebene Betrag durch die Summe auf dem Konto gedeckt ist. Fällt die Prüfung zu einem dieser Punkte negativ aus, wird die Zahlung verweigert.
Die Kosten für die elektronischen Zahlungen, die zwischen 0,2 und 0,3 % des Umsatzes betragen plus Bereitstellungskosten, werden von den Händlern getragen. Diese müssen die elektronische Zahlung generell akzeptieren, dürfen jedoch Mindestumsätze festlegen, die pro Einkauf erreicht werden müssen.
29.06.2010