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Hauskauf: Für das Eigenheim Zulage rechtzeitig sichern

Wer ein eigenes Haus kauft oder baut oder eine Eigentumswohnung anschafft, hat in der Regel Anspruch auf eine staatliche Zulage. Sie beträgt für Alleinstehende bis zu 1.250 Euro im Jahr.

Das Eigenheim ist immer noch eine beliebte Vorsorge für das Alter. Informieren sollte man sich jedoch schon jetzt. Sehr gut gelingt dies unter anderem auf www.finanz-service24.de. Neben Wohnlage, Maklergebühren und Handwerkerrechnungen sollten sich künftige Haus- und Wohnungsbesitzer auch über die Eigenheimzulage informieren, eine staatliche Förderung, die 1996 eingeführt wurde. Damals galten diese Zulagen auch für den Ausbau von Häusern. Seit 2004 sind sie auf den Neukauf oder den Bau von Wohneigentum beschränkt. Gefördert werden nur Käufer oder Bauherren, die in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind. Die Zulage beträgt dann pro Jahr ein Prozent des Kauf- oder Baupreises. Die Höchstförderung liegt bei jährlich 1.250 Euro. Gehören Kinder zur Familie erhöht sich dieser Satz um bis zu 800 Euro im Jahr. Für das Eigenheim Zulage erhalten Käufer in dem Jahr, in dem sie in die Häuser oder Eigentumswohnungen einziehen sowie in den darauffolgenden sieben Jahren. Voraussetzung ist allerdings, dass sie selbst dort wohnen oder ihren Angehörigen Haus oder Wohnung unentgeltlich zum Wohnen überlassen.

Bauherren und Eigenheimkäufer sollten jedoch beachten, dass es Einkommensgrenzen gibt, oberhalb derer die Zulage für ein Eigenheim nicht mehr bezahlt wird. Derzeit können Alleinstehende bis zu 70.000 Euro innerhalb von zwei Jahren verdient haben, um gefördert zu werden. Bei verheirateten Paaren liegt die entsprechende Grenze bei 140.000 Euro. Pro Kind erhöht sich dieses Höchsteinkommen aktuell um jeweils 30.000 Euro pro Kind. Es gilt eine weitere Voraussetzung für die staatliche Förderung: Haus oder Wohnung dürfen nicht nur als Ferien- oder Wochenendwohnung genutzt werden.

Die Zulage wird beim Finanzamt beantragt. Das erste Mal kann die Förderung in dem Jahr, in dem man tatsächlich ins Eigenheim eingezogen ist, in Anspruch genommen werden. Belegen müssen die Antragsteller den Kauf oder den Neubau mit dem Kaufvertrag beziehungsweise mit dem Bauantrag und den Handwerkerrechnungen. Die Zulage wird in der Regel nur einmal im Leben gewährt. Wer allerdings innerhalb des Förderzeitraums in ein anderes, neu gekauftes oder neu gebautes Eigenheim umzieht, kann die Förderung auf die neue Immobilie übertragen lassen.

21.01.2011
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