Neues,
Interessantes
& Lesenswertes

Geräte mit mp3-Recorder ermöglichen Musikaufnahmen

Wer eine interessante und gern gehörte Sendung im Radio aufnehmen möchte, für den stehen mp3-Recorder zur Verfügung, mit denen die gewünschte Aufnahme als mp3-Datei abgespeichert werden kann.

Viele elektronische Musikgeräte verfügen über eine Aufnahmefunktion. Dabei haben allerdings die früher gängigen Kassettenrekorder ausgedient. Durch die Digitalisierung von Daten können auch akustische Signale in digitale Daten gewandelt werden. Die Aufnahmequalität steigt dadurch und natürlich erweitert sich auch die Bearbeitungsfähigkeit der Aufnahme. So ist es beispielsweise möglich, eine aufgenommene mp3-Datei von einem mp3-Recorder auf einen Computer zu übertragen und die Datei dann in Länge und Qualität zu bearbeiten. Dazu dienen spezielle Audiobearbeitungsprogramme, die in der Lage sind, die digitalen Aufnahmen zu verändern.

Die Recorder stehen sowohl in klassischen Gerätevarianten wie beispielsweise einem Radio als auch in sogenannten Pocket Varianten wie Handys oder mp3-Player zur Verfügung. Auf einem vorhandenen Speicherplatz wird die Aufnahme in mehreren sogenannten Spuren gespeichert. Diese Daten können dann per Kabel oder per Speichermedium an geeignete Bearbeitungsgeräte übertragen werden. In der Regel verfügen mp3-Recorder nicht über die Fähigkeit, die Aufnahme zu schneiden, zu benennen oder gar in andere Datenformate zu konvertieren. Grundvoraussetzung für eine Aufnahme ist dabei ein Mikrofon. Diese kann akustische Schwingungen in Daten wandeln. Ist die Verarbeitungsqualität des Mikrofons hoch, so ist auch eine entsprechend hohe Aufnahmequalität zu erwarten. Wünscht man nur eine geringe Aufnahmequalität, so kann man auch auf ein preiswertes Mikrofon zurückgreifen.

Ein mp3-Recorder wird oftmals genutzt, um Audioaufnahmen von Musik und anderen akustischen Signalen zu tätigen – man kann sowohl Geschäftsgespräche aufzeichnen als auch Radiosendungen aufnehmen. Dabei entsteht jedoch die grundsätzliche Frage nach den Urheberrechten der Daten. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, ein Telefonat oder ein Bewerbungsgespräch ohne die Zustimmung der beteiligten Personen aufzuzeichnen. Auch die Aufnahme von Radiosendungen oder Livemusik unterliegt gewissen Urheberrechten. Wer also ein besuchtes Konzert aufnimmt und möglicherweise diese Aufnahme Dritten zugänglich macht, macht sich strafbar.

12.04.2010