Warum lassen Unternehmen ihren Namen schützen?
Der folgende Artikel beschäftigt sich mit der Frage, aus welchen Gründen sich Firmen oder Privatpersonen ihren Namen schützen lassen können, und in welchen Fällen dies überhaupt Sinn macht.
Wie kann man einen Namen schützen lassen, damit er vor unsachgemäßem Gebrauch geschützt wird? Zunächst ist die Erwähnung wichtig, dass nicht nur Personennamen, sondern auch Namen von Marken, Waren und Dienstleistungen vor unbefugter Nutzung Dritter gesichert werden können. Der Namensschutz ist in erster Linie nicht für den privaten Bürger konzipiert, als vielmehr für wirtschaftliche Unternehmen sowie deren Produkte und Marken. Wenn man sich vorstellt, dass jeder Getränkehersteller sein Getränk nach dem bekannten amerikanischen Erfrischungsgetränk benennen würde oder neue Modedesigner das Image bestehender Labels durch Benutzung von deren Namen benutzten ist das nachvollziehbar. Das wäre wirtschaftlich ein Eklat für die Hersteller der Original-Waren. Noch einen Schritt weiter gedacht gäbe es dann gar keine Originalware mehr, da jeder willkürlich die Ideen des anderen kopieren könnte.
Gleiches gilt natürlich auch für Schmuck, Uhren, Markenkleidung und alle anderen Arten von Verbrauchs- und Luxusgütern. Oftmals stecken in solchen Namen jahrelange Entwicklung, viel Zeit und nicht selten auch sehr viel Geld. Da ist es verständlich, dass es die rechtliche Möglichkeit gibt, solche Namen schützen zu lassen. Es macht aber nicht nur für Wirtschaftsgiganten und globale Unternehmen Sinn. Auch kleine Unternehmen profitieren davon, wenn sie sich auf dem Markt nachhaltig positionieren wollen.
Deswegen ist es rechtlich genau festgeschrieben, unter welchen Bedingungen sich überhaupt Schutzmöglichkeiten ergeben. Während ein Unternehmen mit einem bekannten Namen verständlicherweise keinerlei Ansprüche gegen Privatpersonen gleichen Namens geltend machen kann, so sieht das bei ihren Mitbewerbern anders aus. Diese dürfen nach erfolgreicher Eintragung eines Markennamens nicht mehr mit einer verwechselbaren Bezeichnung werben. Gerade bei Webseiten und Drucksachen wäre der mögliche Schaden durch die Verwechslung zu groß.
Wirbt hingegen ein Unternehmen aus einem vollkommen branchenfremden Leistungsgebiet mit dem gleichen oder einem ähnlich klingenden Namen, dann ist dies zulässig, sofern eine Verwechslungsgefahr wegen der deutlich unterscheidbaren Waren ausgeschlossen ist.
12.05.2010