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Nicht einfach Fortbildung, Zertifikat muss schon sein!

Berufe, die standesrechtlich organisiert sind, legen Wert auf Fortbildung. Zertifikat kann zur Dokumentation dienen, aber auch für Werbezwecke genutzt werden, auch von Ärzten, seit das Werbeverbot für sie gefallen ist.

Kompetenzerwerb, Schlüsselqualifikation, Evaluation und Qualitätsmanagement sind die magischen vier Begriffe aller Bildungsinstitutionen, wenn sie ihre Angebote, Ziele und Ergebnisse charakterisieren. Hinzukommt dann noch die Zertifizierung. Denn was nützt alle (Fort)Bildungsanstrengung, wenn man sie nicht dokumentiert. Fortbildung, Zertifikat eingeschlossen, ist also unabdingbar, ansonsten ist sie nicht auswertbar.

So bietet die Bundesanwaltskammer Rechtsanwälten, die über drei Jahre an einer Fortbildung teilnehmen, ein Fortbildungszertifikat, dessen Bildmarke in den Briefkopf oder die Visitenkarte eingefügt werden kann. Jeder kann also sehen, wie sehr sich der so Fortgebildete anstrengt, in seinem Beruf auf der Höhe der Zeit zu bleiben – eine gute Werbung, die sicherlich Mandate einbringt. Ein Kurs, der sich aus vier Modulen zusammensetzt, bildet die Grundlage. 360 Punkte müssen mindestens erworben werden. Aber nur zwei Drittel dieser Punkte sind aus dem Kurs zu erreichen, die übrigen müssen durch andere Aktivitäten hinzugewonnen werden: Gesprächskreise, Prüfungsarbeiten, Seminare und Fachveranstaltungen genauso wie Eigenstudium zählen dafür.

Was den Rechtsanwälten Recht ist, ist den Ärzten billig, bei denen ist es besonders wichtig, dass sie regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen und ihr Wissen aktualisieren. Deshalb schreibt der Gesetzgeber eine zertifizierte Fortbildung vor, die auch Dritten gegenüber deutlich macht, dass der Inhaber des Zertifikates seinen Pflichten nachkommt. Auf dem Deutschen Ärztetag im Jahre 2004 wurde in Rostock festgelegt, dass nahezu jeder Arzt alle fünf Jahre nachweisen muss, dass er in diesem Zeitraum mindesten 250 CME Punkte gesammelt hat, durch Continuing Medical Education, also kontinuierliche Fortbildung. Zertifikat und andere Nachweise werden der zuständigen Ärztekammer vorgelegt. Ein Unterschreiten der 250 Punkte wird mit Einkommenskürzungen sanktioniert. Die Zahl der erreichten Punkte wird allerdings auf dem Zertifikat nicht eingetragen.

Auch für die Apotheker gilt es inzwischen, Punkte zu sammeln. Für sie ist das Zertifikat allerdings nicht verbindlich, der Antrag also freiwillig.

21.12.2010
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